Überall auf der Welt gibt es seltsame Gesetze, natürlich auch in Deutschland. Diese fünf gehören immer noch dazu.
Laut § 961 BGB wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn der Eigentümer ihn nicht unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Bei der Verfolgung darf der Eigentümer sogar fremde Grundstücke betreten oder Wohnungen öffnen, um die Bienen wieder einzufangen, so § 962 BGB.
Auf der Insel Helgoland gibt es ein Fahrverbot, das sogar für Fahrräder gilt, so § 50 StVO. Nur von Oktober bis April ist das Radfahren für Kinder bis 14 Jahre erlaubt – aus Lernzwecken.
Nackt Auto zu fahren ist erlaubt. Dann müsste man sich aber auf dem Fahrersitz umziehen, denn nach § 118 Abs. 1 OWiG darf man in der Öffentlichkeit nur bekleidet ein- und aussteigen.
Einfach mal den Kopf freikriegen und planlos hin- und herfahren? Das darf man sogar nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO, aber nur solange niemand dabei belästigt wird.
Blitzerstandorte werden öfters im Radio weitergegeben und manchmal sogar von der Polizei. Dennoch ist es nach § 23 Abs. 1c StVO verboten, Blitzer-Apps zu nutzen.