In den kommenden Wochen werden Millionen Haushalte finanziell entlastet. Wir verraten, wann Rentner, Singles und Familien davon profitieren können. Soforthilfen für Gasverbrauch: Die Kosten für den Gasverbrauch werden je nach Anbieter und Vertrag entweder im Dezember erstattet oder auf den Jahresverbrauch verrechnet. Mieter profitieren von der Erstattung allerdings erst mit der nächsten Jahresendabrechnung. Gaspreisbremse: Ab dem 1. Januar 2023 wird außerdem ein Gaspreisdeckel für Privathaushalte eingeführt. Somit werden für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde berechnet. Der Stichmonat ist hier September. Mieter erhalten die Erstattung erst bei der nächsten Heizkostenabrechnung, wenn sie in keinem direkten Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen sind.
Kindergeld: Zum 1. Januar 2023 steigt das Kindergeld und die Pro-Kind-Staffelung fällt weg. Somit erhalten Eltern für jedes ihrer Kinder 250 Euro. So bekam eine Familie mit drei Kindern bisher 694 Euro, ab Januar 2023 sind es dann 750 Euro. Strompreisbremse: Zum 1. März 2023 wird die Strompreisbremse eingeführt. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar und sieht einen Heizrabatt vor. Eine Kilowattstunde Strom darf für 80 Prozent des Jahresverbrauchs nicht mehr als 40 Cent kosten. Auch hier ist der Stichmonat September. Für den restlichen Verbrauch kann das Versorgungsunternehmen den aktuellen Strompreis berechnen.
Wohngeld: Von einer Wohngeld-Reform sollen ab Januar 2023 zwei Millionen Haushalte profitieren. Das Wohngeld steigt durchschnittlich von 177 Euro auf 190 Euro an. Deutschland-Ticket: Bis zum 1. April 2023 soll das deutschlandweite Ticket für den Nahverkehr eingeführt werden. Für 49 Euro im Monat können Bürger den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Wie auch beim 9-Euro-Ticket ist das Ticket in ICEs, ECs, ICs und im Fernverkehr nicht gültig.