Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt.
Der Sänger behauptet, man habe ihn in einem Leipziger Hotel antisemitisch angefeindet. Doch nun habe die Staatsanwaltschaft gegensätzlichere Beweise: Jetzt muss sich der Sänger vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen einen belasteten Leipziger Hotelmitarbeiter hingegen soll eingestellt sein.
Am 5. Oktober machte Ofarim auf Instagram auf sich aufmerksam. Erste Zweifel an dem Vorwurf kamen auf, als die „Bild“ tonlose Videoaufnahmen veröffentlichte. Darin soll man keine Kette mit Davidsstern gesehen haben.