Der 4:1-Sieg des FC Bayern beim SC Freiburg hat nach juristischer Prüfung Bestand. Der Einspruch des SC Freiburg wurde somit abgewiesen. Das teilte das Sportgericht des DFB mit. Der Fehler gehe auf ein „schuldhaftes Fehlverhalten“ des Schiedsrichters zurück. Er könne daher nicht den Bayern angelastet werden, so der DFB.
„Ungeachtet dessen reicht der […] Verschuldungsbeitrag der Bayern […] nicht aus, um die […] Spielumwertung zu rechtfertigen“, so Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Gegen die Entscheidung des DFB könne innerhalb eines Werktags Einspruch eingelegt werden.
Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass der FCB kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt habe. Coman hatte bei einem Doppelwechsel den Platz nicht rechtzeitig verlassen.