Was darf man mit dem Führerschein Klasse B fahren? Mit einem Autoführerschein kann man nicht nur PKWs fahren. Wir erklären, welche Fahrzeuge unter die Klasse B fallen. Kraftfahrzeuge: Mit dem Führerschein der Klasse B können Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Allerdings darf das Fahrzeug nur maximal 8 Sitzplätze plus Fahrerplatz haben. Anhänger: Auch ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm kann mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Dazu zählt auch ein Gespann mit einem schwereren Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen darf allerdings nicht überschritten werden.
Roller und Co.: Ebenso erlaubt sind Fahrräder mit Hilfsmotor, Roller, Trikes, Mopeds und Quads. Mehr als 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Nennleistung dürfen die Räder aber nicht besitzen. Quads dürfen außerdem das Leergewicht von 350 Kilogramm nicht überschreiten. Ausnahmen gelten für diejenigen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben haben. Unabhängig von Leistung und Höchstgeschwindigkeit können sie alle Trikes fahren.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen können ebenfalls gefahren werden, wenn sie die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bzw. 25 km/h mit Anhänger nicht überschreiten. Auch autonome Arbeitsmaschinen können mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Schneller als 25 km/h mit oder ohne Anhänger dürfen sie aber nicht sein. Die Führerscheinrichtlinie wird von der EU aktuell überarbeitet. Die wichtigste Änderung soll die Anhebung der zulässigen Gesamtmasse für Kraftfahrzeuge von 3,5 auf 4,25 Tonnen sein.
