Eine fachgerechte Mülltrennung schont die Umwelt und sorgt für ein nachhaltigeres Leben. Die Entsorgung mancher Materialien kann jedoch für Verwirrung sorgen. So ist es auch oft bei Polystyrol, umgangssprachlich Styropor genannt, der Fall. Wird Styropor als Verpackungs- oder Füllmaterial verwendet, kann es in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack entsorgt werden, bei zu großen Mengen auch auf dem Recyclinghof.
Kommt das Material nicht im Rohzustand sondern verarbeitet vor, wie beispielsweise in Fahrradhelmen, kann es nicht mehr separat entsorgt werden und gehört somit in den Restmüll. Auch verschmutzte, unverarbeitete Styropor-Teile müssen im Restmüll entsorgt werden. Styropor, das beim Hausbau verwendet wird, ist mit einer Schicht des Flammschutzmittels HBCD überzogen. Dadurch gilt das „Vermischungsverbot“ und die „Nachweispflicht“.
Dieses spezielle Styropor kann man dann im Recycling-oder Wertstoffhof abgeben oder ein professionelles Entsorgungsunternehmen zur Entsorgung beauftragen. Die Nachweispflicht fordert das Erfassen und Dokumentieren von Einkauf und Entsorgung von Styropor mit HBCD. Sollten Fragen bei der Entsorgung eines Materials auftreten, besteht jederzeit die Möglichkeit, bei der örtlichen Entsorgungsgesellschaft nachzufragen.
