Gegen einen 101-Jährigen, der als Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gearbeitet hat, ist nun ein Urteil gefällt worden. Das Landgericht Neuruppin verurteilte ihn am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, was im Konzentrationslager Sachsenhausen vor sich ging, urteilte der vorsitzende Richter. Weil er nicht eingegriffen habe, habe der Angeklagte die Tötungsmaschinerie unterstützt. Er war wegen Beihilfe zum Mord an 3.518 Menschen angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert.
Josef S. hatte stets bestritten, zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen beschäftigt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft stützte sich allerdings auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Angeklagten.