Bafög steht nun auch Studierenden und Schülern zu, die sich durch bundesweite Krisen in Notlagen befinden. Studierende und Schüler sollen eine bessere finanzielle Absicherung erhalten, wenn sie ihre Nebenjobs verlieren. Dazu stimmte der Bundesrat am 7. Oktober einem Gesetz des „Notfallmechanismus“ zu. Das neue Gesetz veranlasst, dass Bafög auch von Studierenden und Schüler beantragt werden kann, die unter normalen Umständen nicht in Frage gekommen wären.
Die Regierung ist nun ermächtigt in einer bundesweiten Notlage „die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt“, Bafög für Studierende und Schüler zu stellen. Die „bundesweite Notlage“ muss zuvor zwingend vom Bundestag durch einen Beschluss erfasst sein. Die Corona-Krise war der Auftakt des Gesetzes, da viele ihre Studentenjobs verloren und in eine finanzielle Krise rutschten.