Der Oktober bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Wir zeigen, was sich im Hinblick auf Corona, Mindestlohn, Gasumlage etc. ändert. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Fernzügen und Arztpraxen gilt eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht. Für Pflegeheime und Kliniken ist zusätzlich ein negativer Corona Test vorzuzeigen. Die Entscheidung ob man in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder Restaurants eine Maskenpflicht einführt, liegt bei den Ländern. Schulen und Kitas müssen erneut mit Corona Testung rechnen. Ab dem 1. Oktober steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro je Stunde.
Die Minijob-Entgeltgrenze wird von 450 Euro auf 520 Euro angehoben und ist steuer- und sozialabgabenfrei. Die Grenze von Midijobs verschiebt sich von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Die Gasumlage wird nicht wie geplant stattfinden, dass teile die Regierung am 30. September mit. Dafür hat sich die Regierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt, mit einem zur Verfügung gestellten Budget von 200 Milliarden Euro. Finanziert wird die Gaspreisbremse über den Wirtschaftsstabilitätsfonds (WSF).
Somit erhalten Energieunternehmen die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, direkte Hilfe vom Staat.Ab 1. Oktober soll auch die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Der Reduzierung des Steuersatzes gilt für alle Lieferungen über das Erdgasnetz, somit sind auch Biogasanlagen davon betroffen. Für Immobilien-Eigentümer mit Gasheizung gilt ab 1. Oktober, die Verpflichtung deren Heizungen und Warmwassererhitzer zu überprüfen, um Energie zu sparen.