Auch im Juni stehen wieder einige Änderungen an. Wir haben zusammengefasst, was genau sich ändert und auf was Sie achten müssen. Am 14. Juni sind viele Apotheken geschlossen. Sie protestieren an diesem Tag gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung und fordern unter anderem höhere Honorare. Bei Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner kann man noch bis zum 30. Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen, wenn Sie diese noch nicht erhalten haben.
Dies ist nur bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See möglich. Auch wenn Sie Ihre Rente normalerweise von einer anderen Zahlstelle bekommen. Ab dem 7. Juni gilt eine Verordnung, nach der geregelt ist, dass Bahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn Verspätungen oder Ausfälle aus folgenden Gründen entstanden sind: Höhere Gewalt wie Unwetter (Streiks zählen nicht dazu), Verschulden eines Fahrgastes, Verhalten Dritter wie das unbefugte Betreten von Gleisen oder Sabotage. Außerdem dürfen Bahnfahrer mit dem Deutschlandticket bei einem Verzug am Ankunftsort nicht mehr in einen Fernverkehr umsteigen.
Anspruch auf eine Entschädigung besteht dennoch, wenn Ihr Regionalzug eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat. Im öffentlichen Dienst bekommen 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen einmalig einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei. Hinzu kommen in den folgenden Monaten mehrere Sonderzahlungen sowie eine Gehaltserhöhung ab März 2024.
