Das Landgericht Hamburg entschied, dass Coca-Cola den Lebensmittelhändler Edeka bis auf Weiteres beliefern muss. Die zwei Unternehmen befinden sich in einem längeren Streit um die Preise der Getränkedosen. Die Auseinandersetzung gipfelte in einer Eskalation: Coca-Cola Deutschland stoppte sämtliche Getränkelieferungen an Edeka.
Edeka zog daraufhin vor Gericht und bekam nun recht. Es konnte glaubhaft vermittelt werden, dass eine von Coca-Cola geforderte Preiserhöhung wahrscheinlich unangemessen sei, so das Urteil des Landgerichtes. Der Getränkehersteller habe ein kartellrechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt. Mit Preisvorgaben und gleichzeitigem Lieferstopp nutze man die marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Coca-Cola muss also zu den vereinbarten Konditionen weiter liefern – zumindest noch bis Ende Monat. Coca-Cola Deutschland hat laut eigenen Angaben Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.