Ab dem 15. März 2023 können Studierende die Energiepauschale von 200 Euro beantragen. Wir erklären, wie das funktioniert. Wo kann die Energiepauschale beantragt werden? Im Gegensatz zu vergangenen Energiepauschalen kommt die Einmalzahlung nicht automatisch bei Studierenden und Fachschülern an. Der Heizkostenzuschuss kann ab heute über die Website „einmalzahlung200.de“ beantragt werden.
Wie beantragt man die Einmalzahlung? Als erstes brauchen Studierende und Fachschüler ein „BundID“-Konto, das vor der Antragstellung eröffnet werden sollte. Um die eigene Identität online nachzuweisen, werden folgende Dinge benötigt: 1. Personalausweis mit Chip, elektronischer Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte, 2. Smartphone, 3. App wie die „AusweisApp2“ des Bundes. Auch das persönliche Elster-Zertifikat des Finanzamtes gilt als Nachweis.
Was wird sonst noch benötigt? Mit Beginn des Verfahrens erhalten Antragsberechtigte von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode für die Plattform, wo die Kontoverbindung dann hinterlegt wird. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird per E-Mail ein Bescheid mit der Bewilligung verschickt. Anschließend sollten die 200 Euro auf dem angegebenen Konto sein.