Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wird Berichten zufolge zwei Verfahren wegen schweren Kriegsverbrechen eröffnen. Außerdem sollen Haftbefehle gegen mehrere russische Bürger erlassen werden. Sie sollen für die Massenentführung ukrainischer Kinder und die Angriffe auf zivile Ziele in der Ukraine zur Verantwortung gezogen werden.
Wie „Reuters“ und die „New York Times“ berichten, sollen die Haftbefehle auf Grundlage der bisher gesammelten Beweise gebilligt werden. Dafür will sich der Staatsanwalt Karim Khan einsetzen und die Richter im Vorverfahren um die Genehmigung bitten. Sollte dieser Versuch Erfolg haben, würde der IStGH erstmalig Haftbefehle im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg erlassen.
Dass die Haftbefehle in Gerichtsverhandlungen enden, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Zwei Gründe sind besonders ausschlaggebend. Zum einen würde der IStGH die Angeklagten nicht in ihrer Abwesenheit verurteilen. Hinzu kommt, dass Russland kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes ist und seine Landsleute höchstwahrscheinlich nicht ausliefern würde. Der Sprecher des Präsidialamtes in Moskau, Dmitri Peskow, verstärkt diese Annahme gegenüber der russischen Nachrichtenagentur „Tass“. „Wir erkennen dieses Gericht nicht an, wir erkennen seine Zuständigkeit nicht an“, so Peskow.
