Am heutigen Montag kommt der bundesweite Nah- und Fernverkehr zum Erliegen. Doch was passiert, wenn Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen? Grundsätzlich sind Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. Sie trifft das sogenannte Wegerisiko. Wird ein Streik, so wie heute, bereits im Vorfeld angekündigt, sollten mögliche Lösungen wie Home Office oder veränderte Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Eine weitere Lösung kann sein, an solchen Tagen Überstunden abzubauen oder Urlaub zu nehmen.
Bei angekündigten Streiks sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, alles, was zumutbar ist, zu unternehmen, um am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dazu gehört zum Beispiel, früher aufzustehen, Fahrgemeinschaften zu bilden, mit dem Fahrrad zu fahren sowie Staus und Umwege einzuplanen. Entstehen dadurch höhere Kosten als an Arbeitstagen ohne Streik, muss der Arbeitnehmer dafür selbst aufkommen. Eine Ausnahme kann für diejenigen mit geringem Einkommen gelten, die zum Beispiel eine teure Taxifahrt bezahlen müssten, um am Arbeitsplatz anzukommen. In diesem Fall könnte es vertretbar sein, nicht zur Arbeit zu fahren. Wer aber fehlt oder unentschuldigt zu spät kommt, dem droht eine Abmahnung.