Das Landgericht München II hat die Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck bestätigt, den AfD-Politiker Florian Jäger zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro zu verurteilen. Jäger hatte im Dezember 2021 auf seinem Facebook-Account ein Video geteilt, in dem er die Corona-Impfkampagne mit den nationalsozialistischen Novemberpogromen von 1938 verglich.
Vergleich zwischen Holocaust und Coronamaßnahmen
Weil das Video das Leid der Juden während des Holocausts mit den Maßnahmen zur Pandemieeindämmung gleichsetzen würde, wertete das Gericht den Clip als Volksverhetzung. Zudem ist das Video von vielen als Aufruf verstanden worden, gegen die damaligen Corona-Maßnahmen zu protestieren, wie aus den Kommentaren unter dem Video hervorging. Nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, ist der Angeklagte ein Zündler, der als Politiker Benzin ins Feuer gieße.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Jägers Anwalt Frank Miksch sagte im Plädoyer, die Hausdurchsuchung bei seinem Mandanten und die Anklage dienten dazu, kritische Stimmen mundtot zu machen. Der 52-jährige AfD-Kreisvorsitzende in Fürstenfeldbruck hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Das Urteil des Landgerichts in zweiter Instanz ist noch nicht rechtskräftig.