In den letzten Wochen gab es in Göttingen einige Diskussionen über das Oben-Ohne-Schwimmen. Auslöser dafür war eine Person, die sie sich selbst nicht als Frau identifiziert. Sie wurde wegen Oben-ohne-Badens aus einem Schwimmbad verwiesen.
Das Schwimmbad nahm die Person als Frau wahr und sprach deswegen von einem Verstoß gegen die Badeordnung. Nach angeregten Diskussionen fand man schließlich einen Lösung, die beide Seiten zufrieden stimmte:
Ab dem 1. Mai dürfen alle Badegäste die Schwimmbäder in Göttingen an Samstagen und Sonntagen Oben-ohne besuchen. Die Regel soll für alle Schwimmbäder gelten, die unter der Göttinger Sport- und Freizeitgesellschaft stehen. Zunächst gebe es eine Testphase bis zum 31. August.