Ab 1. September treten in Deutschland neue Energiesparvorgaben in Kraft. Denn jede eingesparte Kilowattstunde soll „ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen“ heraushelfen, so n-tv.
Änderungen ab 1. September 2022:
Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr beheizt – außer, es dient zur Sicherheit. Öffentliche Gebäude werden nur noch 19 Grad warm. Kliniken, Pflegeeinrichtungen usw. sind davon ausgenommen. Boiler und Durchlauferhitzer dürfen ab jetzt nicht mehr für die Warmwasser benutzt werden, außer es gibt eine hygienische Notwendigkeit.
Gebäude und Denkmäler sollen nicht mehr der Schönheit wegen angestrahlt werden. Klauseln im Mietvertrag, die sich auf eine Mindesttemperatur beziehen, werden vorübergehend ausgesetzt. Pools für den Privatgebrauch dürfen nicht mehr mit Gas und Strom angeheizt werden.
Gasversorger und Vermieter müssen über Energieverbrauch, Kosten und Einsparmöglichkeiten aufklären. Leuchtreklamen bleiben zwischen 22 Uhr bis 16 Uhr dunkel, außer die Verkehrssicherheit verlangt es. Beheizte Geschäftseingänge dürfen nicht mehr offen stehen – außer es betrifft einen Fluchtweg.