Eine ehemalige leitende Beamtin wurde wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilt, nachdem sie interne Informationen an ein „Hells Angels“-Mitglied weitergegeben hatte.
Das Amtsgericht Northeim verhängte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 60 Euro, was einer Gesamtgeldstrafe von 5.400 Euro entspricht. Zudem wurde die Quereinsteigerin, die sich bei der Polizei Northeim in der Probezeit befand, „dauerhaft aus dem Dienst entfernt“, so die Polizeidirektion Göttingen. Ende Dezember 2021 wandte sich der „Hells Angels“-Anführer per WhatsApp an die damalige Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes in Northeim. Er wurde wohl misstrauisch, nachdem sich ein verdeckter Ermittler als Kaufinteressent ausgegeben hatte, der sein Auto kaufen wollte. Die 31-Jährige durchsuchte daraufhin eine interne Datenbank und teilte dem Rocker mit, dass sie keinen Beamten mit dem betreffenden Namen gefunden habe. Daraus habe er schließen können, dass es sich um einen verdeckten Ermittler handelte, so Andreas Buick, Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen.
Demnach wusste die Ex-Kripo-Chefin, dass sie die Informationen an ein Mitglied der „Hells Angels“ weitergab, das sich im kriminellen Milieu bewegt. Dadurch habe sie den verdeckten Ermittler potenziell gefährdet und den Ermittlungs- und Strafverfolgungserfolg möglicherweise beeinträchtigt, so die Staatsanwaltschaft.