Weil ein Mann sich versehentlich in das Bett einer Frau gelegt und zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hatte, muss er eine Geldstrafe von 2.400 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Würzburg.
Der Vorfall ereignete sich im Mai 2022, als eine Bekannte des Mannes ihn nach einer durchzechten Nacht in ihre Wohnung eingeladen hatte. Damit er dort schlafen und eventuell auch Geschlechtsverkehr haben kann, soll die Bekannte ihm den Wohnungsschlüssel in einem Briefkasten vor dem Haus hinterlassen haben. Infolge eines Stromausfalls und der Dunkelheit im Flur sowie der Tatsache, dass der Schlüssel offenbar in die Türen mehrerer Wohnungen passte, verwechselte der stark alkoholisierte Mann jedoch die Wohnungstüren und legte sich zu einer fremden Frau ins Bett. Die 33-Jährige ging davon aus, dass es sich bei dem Mann neben ihr um ihren Ehemann handelte. Deshalb ging sie zunächst auf seine Annäherungsversuche ein. Erst als der 48-Jährige sie mit dem Namen seiner Bekannten ansprach, wurde der Irrtum aufgedeckt. Die Frau hat sich nach eigenen Angaben wie in einem Albtraum gefühlt und um Hilfe geschrien, woraufhin ihr Ehemann mit Freunden den Eindringling krankenhausreif geschlagen hat.
Die Staatsanwaltschaft sprach am Montag von einer „Verkettung ungünstiger Zufälle“ und stellte das Verfahren wegen sexueller Nötigung vorerst ein. Die Geldstrafe soll der geschädigten Frau als Entschädigung für ihr Leid dienen, aber auch der Angeklagte sei wegen der schweren Prügel ein Opfer, so die Staatsanwaltschaft.