Paulaner darf ihre Limo-Mischung auch weiterhin „Spezi“ nennen. Die Privatbrauerei Riegele, welche das Getränk in den 1950er Jahren erfunden hat, wollte einen neuen Lizenzvertrag erstreiten. Bereits 1974 haben beide Getränkehersteller einen Lizenzvertrag mit einer Einmalzahlung von 10.000 Mark vereinbart. Die 33. Zivilkammer am Landgericht München I gab Paulaner nun recht. Die Vereinbarung über die Namensnutzung zwischen ihnen und der schwäbischen Brauerei Riegele aus dem Jahr 1974 hat auch weiterhin bestand. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Riegele-Brauerei kann nun das Oberlandesgericht anrufen.