Ab dem 1. September gelten in Deutschland zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen. Die Regierung hat eine entsprechende Verordnung am Mittwoch beschlossen. Diese sieht vor, dass Geschäfte die Türen geschlossen halten, Leuchtreklame ab 22 Uhr untersagt ist und Denkmäler nicht angestrahlt werden.
Während der kalten Monate soll die Temperatur in Arbeitsräumen außerdem auf 19 Grad begrenzt werden. Flure und Foyers in öffentlichen Gebäuden sollen gar nicht mehr geheizt werden, ausgenommen sind soziale Einrichtungen. Wirtschaftsminister Habeck betonte, mit diesen Maßnahmen könne Deutschland bis zu 2,5 Prozent des Verbrauchs einsparen.
Bundesregierung will bis zu 20 Prozent einsparen
Das sei „nicht so viel, als dass wir uns zurücklehnen können“, betonte Habeck. Bis zu fünf Prozent sind durch den Ersatz von Gas-Kraftwerken durch Kohle oder Öl vorgesehen. Die restlichen Prozent sollen Industrie sowie Wohnen und Gebäude durch freiwilliges Einsparen beitragen. Insgesamt will die Bundesregierung bis zu 20 Prozent Energieverbrauch im Winter einsparen.
Die erste Energiesparverordnung soll ab dem 1. September sechs Monate lang gelten. Ab Oktober soll eine zweite Verordnung für zwei Jahre lang gelten. Sie beinhaltet die Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung und dem Austausch ineffizienter Heizungspumpen.