Der FDP-Politiker Stephan Thomae will bei der Ahndung von Verbrechen beim russischen Angriffskrieg in der Ukraine mitwirken. Er will deshalb die Befugnisse des Generalbundesanwalts ausweiten. Demnach könne dieser bereits jetzt Straftaten gegen das Völkerrecht verfolgen.
Dies funktioniere auch, wenn die Taten keinen Bezug zu Deutschland haben – etwa bei Kriegsverbrechen oder Völkermord. FDP-Politiker Stephan Thomae: „Bei dem offensichtlichsten Völkerrechtsbruch, den Russland gegen die Ukraine begeht, nämlich dem Verbrechen der Aggression, sind dem Generalbundesanwalt derzeit aber die Hände gebunden.“
Voraussetzung für Ermittlungen sei nach § 1 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), dass der Täter Deutscher oder die Tat gegen Deutschland gerichtet sei.