Aufgrund mehrerer Pannen muss die Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021 nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs erneut durchgeführt werden.
„Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagt Ludgera Selting, Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, bei der Entscheidungsverkündung. Wegen der „Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler“ bei der Abstimmung im September 2021 sei dies erforderlich.
Die Wahl muss nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden, wahrscheinlich am 12. Februar 2023, so die bisherige Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler.