Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Behörden keine Fahrverbote für Fahrräder und E-Scooter verhängen dürfen.
Bislang war umstritten, ob die bundesweit geltende Fahrerlaubnisverordnung auch für Fahrzeuge ohne Führerscheinpflicht gelten kann. Diese Verordnung erlaubt es den Behörden, das Führen von Fahrzeugen zu untersagen, wenn eine Person etwa aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum fahruntüchtig erscheint. Die Richter kritisierten die ungenaue Formulierung in der Verordnung. Ihnen zufolge haben Fahrräder und E-Scooter ein anderes Gefahrenpotenzial als Kraftfahrzeuge. Daher sei eine Übertragung der Maßstäbe nicht möglich und das geltende Recht biete somit keine Grundlage dafür, das Lenken von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten.
Der Freistaat Bayern kann gegen das Urteil noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.