Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass bereits am 7. Juni ein Verfahren gegen den Rammstein-Frontsänger eingeleitet worden sei. Die Tatvorwürfe lägen hierbei im Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln.
Die offizielle Bestätigung der Ermittlungen erfolgte jedoch erst eine Woche später am 14. Juni. Als Grund für die Verzögerung nannte die Behörde die „große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung der Betroffenen“. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass für eine Verdachtsberichterstattung ein „Mindestbestand an Belegtatsachen“ erforderlich sei. Erst dann könne eine öffentliche Mitteilung erfolgen. Welche „Belegtatsachen“ dies im Falle der Staatsanwaltschaft sind, legt die Ermittlungsbehörde nicht offen.
Inzwischen haben sich weitere Frauen an die Medien gewandt und von sexuellen Übergriffen sowie Drogen- und Machtmissbrauch durch den 60-jährigen Musiker berichtet. Lindemann selbst weist die Missbrauchsvorwürfe über seine Anwälte als „ausnahmslos unwahr“ zurück.