Prinz Harry muss sich am heutigen Dienstag im Gerichtsverfahren gegen den Verlag „Mirror Group Newspaper (MGN)“ dem Kreuzverhör des Anwalts der Gegenseite stellen. Das ein Mitglied der königlichen Familie in den Zeugenstand gerufen wird, ereignete sich seit mehr als 130 Jahren nicht mehr. Prinz Harry soll persönlich am Gerichtsverfahren teilnehmen und seine Aussage gegen den Verlag machen. Der Sohn des britischen Königs klagt gegen die MGN-Blätter „Daily Mirror“, „Sunday Mirror“ und „People“.
Diese sollen ihm über Jahre „illegal abgehört und bespitzelt“ haben. Prinz Harry soll zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig gewesen sein. Dem Anwalt der Gegenseite, Andrew Green, wurde ein halber Tag mehr für die Befragung des Prinzen gestattet. Die Befragung könne für den Prinzen unangenehm werden, glaubt der der Medienanwalt, Matthew Dando, der „BBC“. Diese Art von Verhör zielt nur auf eine Sache ab, diese ist die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu mindern. „Es gibt kaum etwas, das tabu ist. Es könnte in alle Bereiche des persönlichen und privaten Lebens eindringen.“