Weil Schlagersängerin Michelle die Steuererklärungen für 2018 und 2019 nicht eingereicht, aber später rund 160.000 Euro an das Finanzamt nachgezahlt hat, ist sie nun verurteilt worden.
Zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt
Das Amtsgericht Bonn verurteilte die 51-Jährige wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate unter Strafaussetzung zur Bewährung erlassen. Im Falle der Rechtskraft würde eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen“, so Richter Dr. Fabian Krapoth gegenüber „Bild“. Michelle hat nun zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und damit eine endgültige Vorstrafe abzuwenden. Das will sie sich offenbar zunutze machen. Ihr Anwalt sagte gegenüber „Bild“, dass sie Rechtsmittel einlegen werde.
Offenbar kein Vorsatz
Die Probleme der Sängerin mit dem Finanzamt wurden 2022 bekannt, als der Verdacht der Steuerhinterziehung für 2018 und 2019 sowie steuerliche Ermittlungen für 2020 öffentlich wurden. Die Staatsanwaltschaft Bonn wies das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung an, die Ermittlungen zu übernehmen. Trotz einer schnellen Begleichung der Schulden im Jahr 2022 soll die Steuerfahndung ihr Haus durchsucht haben. Die Künstlerin scheint jedoch nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Die fehlenden Steuererklärungen lassen sich auf einen Wechsel im Management-Team zurückführen. Michelle soll sich nicht persönlich um diese Angelegenheiten gekümmert haben.