Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen die Schlagersängerin Melanie Müller Anklage erhoben. Grund dafür ist ein Auftritt 2022, bei dem Müller wiederholt den Hitlergruß gezeigt habe. Der 34-Jährigen wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.
Die Sängerin bestreitet die Vorwürfe und distanzierte sich vom rechtsextremen Milieu. Mit der Geste habe sie das Publikum anheizen wollen. Sie habe „Zicke-zacke, Zicke-zacke, hoi, hoi, hoi“ gerufen und dabei den Arm rhythmisch nach oben gehoben. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Amtsgericht Leipzig entscheiden.
