Rammstein-Frontmann Till Lindemann ist mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nordirin Shelby Lynn vor dem Landgericht Hamburg gescheitert.
Klage gegen drei Aussagen
Lynn hatte Ende Mai nach einem Rammstein-Konzert in Vilnius behauptet, ihr seien Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt worden und sie sei am Folgetag mit Verletzungen aufgewacht. Lindemanns Anwälte hatten gegen drei von Lynns Aussagen geklagt, darunter auch die Behauptung, ihr seien Drogen untergemischt worden. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück. Laut dem Gericht handelt es sich bei zwei der beanstandeten Aussagen nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um wertende Schlussfolgerungen aus Lynns Erlebnissen. Diese würden Lindemanns Persönlichkeitsrechte nicht verletzen, so das Gericht. Die dritte beanstandete Aussage gehe wiederum gar nicht auf Lynn zurück.
Lindemanns Anwälte verbuchen dennoch Erfolg
Der gerichtliche Beschluss wird von Lindemanns Anwälten dennoch als Erfolg gewertet. Ihnen zufolge sprechen die Entscheidungsgründe zugunsten ihres Mandanten. Indessen bezeichnete Lynns Anwalt den Gerichtsprozess als beschämend für seine Mandantin. Für ihn sei aber der Versuch, Lynn juristisch zum Schweigen zu bringen, klar gescheitert. In Folge von Lynns Aussagen wurden weitere Vorwürfe von mehreren Frauen erhoben, die Lindemann übergriffiges sexuelles Verhalten vorwerfen. Der 60-jährige Rocksänger bestreitet diese Anschuldigungen jedoch und bezeichnet sie als ausnahmslos unwahr.