Trotz einer Verleumdungsklage hält der Musiker Gil Ofarim an seiner Darstellung eines mutmaßlich antisemitischen Vorfalls in einem Leipziger Hotel fest. Das betonte sein Anwalt auf Anfrage des NDR-Medienmagazins „Zapp“. „Davon können Sie ausgehen“, so Ofarims Anwalt Markus Henning zu „Zapp“. Das Leipziger Landgericht prüft aktuell noch, ob sie die Klage der Staatsanwaltschaft gegen Ofarim zulassen wird.
Der Musiker hatte im Oktober 2021 in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen das Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen. Sie hat den Musiker wegen Verleumdung angeklagt. „Herrn Ofarim ging es […] nicht darum, […] eine einzelne Person verantwortlich zu machen, sondern […] auf etwas aufmerksam zu machen, was ihm passiert ist und was er für inakzeptabel hält in den heutigen Zeiten“, so Ofarims Anwalt Markus Henning zu „Zapp“.