Im Februar warten einige neue Regeln und Gesetze auf Verbraucher. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten.
Förderungen für Heizungstausch
Wer seine alte fossile Heizung gegen eine umweltschonendere Variante tauscht, bekommt Zuschüsse. Entsprechende Anträge können ab dem 27. Februar gestellt werden. Je nach Einkommen und Zeitpunkt kann der Fördersatz bei maximal 70 Prozent und mindestens 30 Prozent liegen.
Zuzahlungen in der Apotheke
Rezeptpflichtige Medikamente sind in der Regel mit mindestens 5 Euro zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung konnte bisher doppelt fällig werden. Das war der Fall, wenn man beispielsweise statt einer 100er-Packung Tabletten zwei 50er-Packungen kaufen musste. Ab dem 1. Februar ändert sich das und die Zuzahlung muss nur einmal erfolgen.
Mehr Klarheit bei unverpacktem Fleisch
Ab dem 11. Februar wird die Kennzeichnung über die Herkunft von unverpacktem Fleisch ausgedehnt. Bisher war sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch verpflichtend. Künftig muss auch Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel seiner Herkunft entsprechend gekennzeichnet sein.
Werbung bei Amazon Prime
Amazon Prime schaltet ab dem 5. Februar Werbespots bei allen, die ein Standard-Abo abgeschlossen haben. Ausgenommen sind Serien oder Filme, die zusätzlich kostenpflichtig ausgeliehen oder gekauft wurden. Die „Ad Free“ Version kostet sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden 2,99 Euro im Monat mehr.
Microsoft Teams bei Autofahrten
Ab Februar können Autofahrer sich über ihr Auto in Microsoft-Teams-Besprechungen einwählen. Voraussetzung dafür ist, dass das Auto über den Google-Dienst Android Auto verfügt. Damit der Fahrer nicht abgelenkt wird, ist aber nur eine Zuschaltung per Audio möglich.