Ein Testament soll das Erbe regeln. Doch bei Missachtung bestimmter Formalien kann die Gültigkeit verloren gehen. Nach deutschem Recht muss die vererbende Person ein handschriftliches Testament verfassen, sonst ist es unwirksam. Anhand der individuellen Schriftzüge wird somit die Echtheit des Dokuments geprüft. Statt eines handschriftlichen Testaments kann auch ein notariell beglaubigtes Testament aufgesetzt werden.
Als Alternative zum Testament kann auch ein Erbvertrag geschlossen werden. Damit wird vertraglich festgehalten, welche Partei wie viel vom Erbe bekommt. Bei dieser Testamentsform gibt es nur wenige Dinge zu beachten. Die Unterschrift stellt klar, ob es sich um ein gültiges Testament handelt oder einen Entwurf. Sie muss unter dem Text stehen und zeigt, dass das Testament vollständig geschrieben wurde. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollte auf jeder Seite unten rechts unterschrieben werden.
Außerdem ist es wichtig, Ort und Datum anzugeben. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Testamente auftauchen sollten. Fehlen Angaben könnte die Gültigkeit des Testaments in Zweifel gezogen werden. Grundsätzlich sollten die Formulierungen klar und deutlich geschrieben sein. Statt Begriffe wie „meine Tochter“ sollte immer der Name ausgeschrieben werden.
Bestehen Zweifel, können ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden. Eine automatische Hinterlegung beim Nachlassgericht stellt sicher, dass das Testament nach dem Todesfall gefunden wird.