Am 31. Oktober ist Halloween. Kinder ziehen in gruseligen Kostümen durch die Straßen ihrer Nachbarschaft und verströmen eine schaurige Stimmung. Gibt es keine Süßigkeiten, kann es passieren das manchen Anwohnern der ein oder andere Streich gespielt wird. Sollten Kinder oder Jugendliche in dieser Nacht über die Strenge schlagen, greifen spezielle Versicherungen, um die entstanden Kosten nicht zahlen zu müssen. Bei Graffiti-Schmierereien, beschädigten Hauswänden oder Briefkästen, kann die Wohngebäudeversicherung greifen.
Je nach ausgemachten Vertrag übernimmt die Versicherung Vandalismusschäden am Haus. Wenn die Beschädigung an der Außenseite des Hauses vorsätzlich passiert ist, dann greift die Versicherung. Wichtig ist, dass man Schäden für die Polizei dokumentiert und sie bei der Versicherung meldet. Unter bestimmten Vorraussetzungen können Eltern für ihre Kinder haften.
Generell sind Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr schuldunfähig. Verletzen Eltern aber ihre Aufsichtspflicht, greift diese Schuldunfähigkeit nicht mehr. Sollten Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dann sind ihre Kinder automatisch mitversichert. So steht einem fröhlichen Halloween nichts mehr im Wege.