Der warme Spätsommer hat Deutschland nun endgültig verlassen. Für viele ein Grund, die Heizung aufzudrehen. Offiziell beginnt die Heizsaison am 1. Oktober und endet am 30. April. In diesem Zeitraum sind Vermieter dazu verpflichtet die Heizanlage einzuschalten. Wenn es aber innerhalb dieser Zeitspanne sehr warm ist, sind sie dazu berechtigt, die Heiztemperatur zu drosseln. Unabhängig vom Zeitpunkt müssen Vermieter dann die Heizungsanlage einschalten, wenn die Außentemperatur länger als drei Tage am Stück unter zwölf Grad Celsius lag. Falls das nicht geschieht, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Denn eine kalte Wohnung stellt einen Mietmangel dar.
Pflichten von Mietern
Aber auch als Mieter haben Sie Pflichten, was das Heizen betrifft. Denn Sie haben die Obhutspflicht für die Wohnung, müssen sie also vor Schäden schützen. Wenn es in einem Wohnraum zu kalt wird, kann leicht Schimmel entstehen. Auch die Bausubstanz kann Schäden davontragen. Bei einer Innenraumtemperatur von 16 bis 18 Grad, ist das Schimmelrisiko erhöht. Die Heizung hält also nicht nur Sie warm, sondern unter Umständen auch Ihre Wohnung intakt.