Es gibt Situationen, in denen der geplante Urlaub abgesagt werden muss. Was aber, wenn der Chef die Urlaubstage bereits genehmigt hat? Können Beschäftigte diese dann kurzfristig aufschieben oder gar zurückgeben?
Natalie Obertür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln: „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden.“ Ein genehmigter Urlaubsantrag kann zurückgezogen werden, falls der Arbeitgeber zustimmt. Achtung, Urlaub kann auch verfallen: Achtung, Urlaub kann auch verfallen.
Laut dem Gesetz gilt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Verbleibender Resturlaub kann ins neue Jahr mitgenommen werden. Dies muss im laufenden Jahr beim Arbeitgeber angemeldet werden. Ansonsten verfällt dieser zum 31. Dezember. Individuelle Vereinbarungen sind möglich und in der Praxis weit verbreitet.