„Von O bis O“ sagt die bekannte Faustregel. Damit ist die Zeit gemeint, in der in Deutschland Winterreifen genutzt werden sollten. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Aber auch wer Winterreifen montiert hat, kann eine Strafe bekommen, wenn das Profil zu abgenutzt ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimeter. Wenn die Profiltiefe der Winterreifen in einer Polizeikontrolle diesen Wert unterschreitet, muss der Fahrzeugführer laut aktuellem Bußgeldkatalog 75€ Strafe zahlen. Nach Angaben des ADAC werden teilweise aber auch Bußgelder von 60€ verhängt. In jedem Fall wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Höhere Strafen bei Unfall
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit einer zu geringen Profiltiefe in einen Unfall gerät, riskiert außerdem einen Einwand grober Fahrlässigkeit seitens der Kfz-Versicherung. Es drohen aber nicht nur Strafen. Das Fahren auf Schnee und Eis mit abgenutzten Reifen ist gefährlich, da das Fahrzeug leichter ins Rutschen geraten kann. Deswegen herrscht in Deutschland seit über zehn Jahren eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Ganzjahresreifen mit ausreichender Profiltiefe sind erlaubt.
Kritik an Mindesprofiltiefe
Die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern gilt in Deutschland sowohl für Winter- als auch für Sommer- und Ganzjahresreifen. Sie ist, vor allem bei Winterreifen, allerdings umstritten. Denn Reifen mit größerer Profiltiefe bieten einen besseren Halt auf Schnee und Eis. TÜV und ADAC raten daher zu einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern bei Winterreifen. Eine Schneekettenpflicht gilt in Deutschland nur auf speziell gekennzeichneten Streckenabschnitten.
