Verbraucher dürfen nach der langen Feuerwerkspause endlich wieder an Silvester krach machen, jedoch ist das nicht überall erluabt. Ein grundsätzliches Verbot gilt in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinderheimen. Auch in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden, ist das Böllern verboten. München soll das Böllern am Marienplatz und in der Fußgängerzone zwischen Viktualienmarkt und Stachus verboten haben, sowie in der Umweltzone des Mittleren Rings.
Zudem dürfen Raketen der Kategorie F2 nicht gezündet werden. In den Innenstädten von Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Landshut, Passau, Ingolstadt und Straubing sollen Feuerwerke in einigen Teilen verboten werden. Im historischen Teil von Bayreuth ist das Böllern auch nicht gestattet. Auch in Teilen von Nürnberg gilt in der Innenstadt ein Böllerverbot. In Rosenheim darf man keine Feuerwerke in der Nähe von Holzhütten zünden. Das betrifft zum Beispiel einen Weihnachtsmarkt.