Vor gut vier Wochen hat ein Londoner Gericht Boris Becker wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Nun steht auch das Strafmaß für die deutsche Tennis-Legende fest, berichtet „t-online“: Boris Becker muss zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Zuvor war der 54-Jährige am 8. April von der Jury des Gerichts in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Der sechsmalige Grand-Slam-Sieger hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und kann noch Berufung einlegen. Er musste seine Strafe unmittelbar antreten.
Hauptthema der Verhandlung war das Vergehen in seinem seit 2017 laufenden Insolvenzverfahren. Er hat Besitztümern nicht offengelegt und Schulden verschleiert. Im Jahr 2002 wurde Becker von einem Münchner Gericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden.