Das Landgericht in Berlin hat den Parteiausschluss von Andreas Kalbitz aus der AfD bestätigt. Die Klage von Kalbitz wurde am Freitag abgewiesen. „Wegen arglistiger Täuschung“ sei die Parteimitgliedschaft von Kalbitz erfolgreich angefochten worden. Kalbitz habe demnach im Aufnahmeantrag seine vorherige Mitgliedschaft bei den Republikanern nicht vollständig angegeben.
Auch die Mitgliedschaft bei der mittlerweile verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend habe Kalbitz verschwiegen. Kalbitz sei deshalb nie rechtmäßig AfD-Mitglied geworden, so das Gericht. Kalbitz‘ Anwalt kündigte bereits an, den Rechtsweg in höheren Instanzen weiterverfolgen zu wollen.