Bayerns Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig und muss in zahlreichen Punkten abgeändert werden. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft.
Es erlaubte dem bayerischen Verfassungsschutz noch mehr Befugnisse. Damit sind Bereiche wie die akustische Wohnungsüberwachung, Onlinedurchsuchung und der Einsatz verdeckter Ermittler und V-Leuten gemeint. Im Fokus stand dabei der Kampf gegen die islamistischen Terrorgefahr, so die Begründung. Die Bürgerrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ reichte die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz ein. In mehreren Punkten bekamen die Kläger Recht. Bayern hat bis zum 31. Juli 2023 Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beseitigen.
Bis dahin kann das Gesetz nur unter Auflagen angewendet werden. Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten. Zudem wurde es allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte es bei der Verhandlung im Dezember mit dem notwendigen Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden begründet. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, im Inland Extremisten und Spione zu beobachten.