Bundesfamilienministerin Lisa Paus will den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs abschaffen, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer strafbar. Nur bis zur 12. Woche und unter bestimmten Bedingungen ist ein Abort zulässig. Für Paus geht es bei der Debatte, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, um existenzielle Fragen. Für sie sei das Strafgesetzbuch jedoch „nicht der richtige Ort, das zu regeln“.
Mitunter gehe es um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“, Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung sei nicht nur der Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln. Es gehöre auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbst bestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt dazu.
Wie genau die Regelungen für Schwangerschaftsabbruch aussehen soll, wolle die Ampel-Koalition daher in dieser Legislaturperiode prüfen. Um die „hochkomplexen juristischen Fragen zu klären“ werde eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, Ministerin Paus.