Zwar ist der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gesetzlich nicht verboten, dennoch können Arbeitgeber ihn im Arbeits- oder Tarifvertrag ohne Angabe von Gründen verbieten. Somit können Arbeitnehmer, die unter Alkoholeinfluss arbeiten, eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung riskieren. Aber was gilt, wenn der Arbeitgeber Alkohol anbietet?
Gegenseitige Interessen beachten
Laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dürfen Chefs ihren Mitarbeitern grundsätzlich Alkohol anbieten, vorausgesetzt, sie kommen weiterhin ihrer Fürsorgepflicht nach. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass der Alkoholkonsum kein besonderes Gesundheitsrisiko darstellt und die persönlichen Interessen seiner Beschäftigten geschützt sind. Gleichzeitig müssen die Arbeitnehmer ihre Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen berücksichtigen, indem sie ihre Arbeit ordnungsgemäß und korrekt ausführen.
Alkoholverbot für bestimmte Berufsgruppen
Übermäßiger Alkoholkonsum kann nicht nur den betroffenen Mitarbeitern schaden, sondern auch eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit von Arbeitskollegen und anderen Dritten bergen. Daher gilt beispielsweise für Berufskraftfahrer und Piloten ein absolutes Alkoholverbot. Trinken diese Berufsgruppen dennoch Alkohol, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.
