In Deutschland gelten an Feiertagen bestimmte Regeln. Besonders an Karfreitag, einem stillen Feiertag, gibt es einige Verbote. Wir erklären, was rund um Ostern untersagt ist. Grundsätzlich gilt, dass jedes Bundesland die Gesetze unterschiedlich streng auslegt. So nehmen Berlin und Bremen die Regeln im Vergleich zu Bayern deutlich lockerer.
Tanzverbot: An Karfreitag sind Tanzveranstaltungen untersagt. Das heißt: Keine Partys in Clubs oder Bars. Auch bestimmte Sportveranstaltungen sind verboten. In Berlin darf am Karfreitag wieder ab 21 Uhr getanzt werden, in Rheinland-Pfalz hingegen gilt das Tanzverbot 84 Stunden lang. Erst ab Ostersonntag um 16 Uhr dürfen Clubs wieder öffnen. Mancherorts kontrolliert das Ordnungsamt, ob das Verbot eingehalten wird. Öffentliche und private Veranstaltungen: In Bayern brauchen an Karfreitag auch Konzertveranstaltungen eine Genehmigung, da sie an diesem Tag grundsätzlich verboten sind. Gleiches gilt für die Vorführungen von Filmen. Erlaubt sind nur solche Filme, die durch den Kultusminister oder eine von ihm bestimmte Stelle als geeignet eingestuft werden. In NRW ist an Karfreitag außerdem darauf zu achten, dass Nachbarn durch laute Musik nicht gestört werden. Hier sind alle Veranstaltungen außerhalb des eigenen Hauses untersagt. Dazu gehören neben Grillpartys auch Umzüge. Das NRW-Landesgesetz verbietet daneben Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen oder Volksfeste. Auch das Freitagsspiel der Bundesliga darf nicht wie gewohnt stattfinden und wird deshalb meist am Samstag nachgeholt.
Laute Arbeiten: Am Ostersonntag und Ostermontag sind laute Arbeiten, wie Renovierungsarbeiten und Rasenmähen, vielerorts verboten. An diesen Tagen müssen auch fast alle Geschäfte schließen. Ausnahmen gelten für Cafés und Bäckereien. Besitzen diese eine Gaststättenerlaubnis, dürfen sie geöffnet bleiben.