Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen: Extreme Hitzewellen machen es vielen Angestellten nicht gerade leicht, unbeschwert zu arbeiten und stellen sie vor unliebsame Herausforderungen. Darf der Chef es so weit kommen lassen?
Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört auch, sie vor zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu schützen. Nach der Arbeitsstättenrichtlinie A3.5 sollte die Lufttemperatur bei leichter Arbeit mindestens 20 Grad Celsius betragen. Im Allgemeinen sollte die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Um dies zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber z. B. die Installation von Sonnenschutzsystemen erwägen. Übersteigt die Temperatur in Arbeitsräumen 35 Grad, sollten diese nur mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen bzw. mit persönlicher Schutzausrüstung genutzt werden.
Darf man bei über 35 Grad auch nach Hause gehen? Nein, egal wie hoch die Temperatur ist: Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es keinen direkten Rechtsanspruch auf Hitzefrei oder klimatisierte Räume. Gibt es keine Betriebsvereinbarung, sollte man sich an den Chef oder den Betriebsrat wenden und gemeinsam nach Lösungen suchen, etwa einen früheren Feierabend oder Betriebsferien.
