Wer seinen Job kündigt, hat im Regelfall einen festen Beschluss gefasst. Doch was ist, wenn man sich nun doch anders entschieden hat?
In diesem Fall ist Verhandlungsgeschick gefragt, da der Vertragspartner den Widerruf nicht annehmen muss. Generell gilt: Eine rechtsgültige Kündigung kann nicht rückgängig gemacht werden – zumindest nicht einseitig. Es besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgeber ein Angebot zu machen und zu bitten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Das Anliegen sollte schriftlich formuliert und mit Rückschein verschickt oder persönlich übergeben werden.
Das Zurückziehen der Kündigung sollte innerhalb weniger Tage nach Kündigungseingang geschehen. Wird die Kündigung erst nach mehreren Wochen revidiert, sinken die Chancen, den Job weiter auszuführen. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht oder nicht, obliegt ihm. Im schlimmsten Fall muss der Arbeitnehmer mit seiner Entscheidung leben. Geht die Kündigung von Seiten des Chefs aus, kann auch er dem Angestellten lediglich anbieten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
