Dass Pflegeheime teuer sind ist kein Geheimnis. Da Krankenkassen nicht alles übernehmen, wird vom Rentner oder Pflegeheimbewohner ein Eigenanteil verlangt. Das Vermögen ist im Alter aufgrund von Altersarmut und der Inflation auf dem Höchststand hingegen knapp. Um die Kosten des Pflegeheims zu decken, müssen Betroffene sowohl ihr Barvermögen und ihre Rente als auch ihr Vermögen in Form von Aktien, Grund oder Immobilien hinzuziehen.
Wer nichts dergleichen besitzt, erlangt in der Kostenübernahme durch Sozialhilfe Unterstützung. Die Sozialhilfe greift, sobald die Rente, die sich 2023 wegen Abgaben verringert, zur Zahlung der Pflegeheimgebühren nicht ausreicht und auch sonst keine Vermögenswerte vorliegen. Die gesamte Rente inklusive Witwen- und Witwerrente oder andere Rentenarten muss für die Deckung der Pflegeheimkosten genutzt werden. Vorher kann kein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. Taschengeld von 121,23 Euro im Monat und einen Freibetrag von 5.000 Euro, dürfen Pflegeheimbewohner auf dem Konto haben.
Je nach Zimmerlage und Lage des Heimes fallen die Kosten für Pflegeheime von Ort zu Ort unterschiedlich aus. Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheime im Jahr 2022 rund 2.179 Euro. Hat der Pflegeheimbewohner Angehörige, die mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, müssen diese einen Anteil der Kosten übernehmen.
