Im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Regeln und genau so viele Irrtümer. Wir stellen Ihnen die größten Irrtümer vor. „Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer.“ Falsch. Einbahnstraßen gelten natürlich auch für Radfahrer, es sei denn, das Fahren in beide Richtungen ist durch ein Schild erlaubt. „Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel.“ Falsch. Der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden. „Wer auffährt, hat immer Schuld.“ Falsch. Den Vorausfahrenden kann immer auch eine Teilschuld treffen, wenn er grundlos stark bremst oder an der Ampel abwürgt.
„Rechts überholen ist immer verboten.“ Falsch. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. Auch auf dem Beschleunigungsstreifen darf man rechts überholen. „Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten.“ Falsch. Auf dem Fahrrad darf man die Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. Allerdings nur so laut, dass man seine Umgebung noch wahrnimmt.
