Selbst dünner Wasserfilm zählt zu „nass“
Eine gesetzliche Regelung gibt es hierfür nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits vor einiger Zeit festgelegt, ab wann eine Straße als nass anzusehen ist. Selbst ein äußerst dünner Film Wasser, der sich über die gesamte Breite der Fahrbahn erstreckt, erfüllt die Kriterien einer nassen Straße. Aufgewirbeltes Wasser des voranfahrenden Fahrzeugs kann ein Hinweis darauf sein, dass die Straße nass ist.
Dunkel verfärbte Fahrbahn gilt nicht als „nass“
Dennoch wird eine Straße nicht als nass betrachtet, wenn nur vereinzelte Pfützen oder Ansammlungen von Wasser vorhanden sind oder wenn es nur leicht regnet. Ist die Oberfläche der Fahrbahn dunkel verfärbt, gilt die Straße als feucht. Dann muss keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet werden.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung endet oder ändert sich erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen oder durch ein anderes Vorschriftzeichen.
