Wenn Sie ins Ausland reisen und bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland den Zoll passieren müssen, gibt es einige Dinge zu beachten. Von den Zollfreigrenzen bis hin zu den zulässigen Bargeldbeträgen: Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, damit Sie optimal auf den Grenzübertritt vorbereitet sind.
1. Zollfreibeträge: Für Waren, die zollfrei aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden sollen, gelten bestimmte Mengen- und Wertgrenzen, insbesondere für Tabak, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffe. Werden diese Grenzen überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet und ggf. verzollt werden. Die genauen Reisefreimengen sind auf der Website des Zolls zu finden.
Auf Mengen und Legalität achten
2. Verbotene Waren: Dazu gehören Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegale Substanzen, Gegenstände, die unter das deutsche Waffenrecht fallen, gefälschte Markenartikel, ausländische Kulturgüter sowie bestimmte Medikamente und Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte. Werden solche Waren eingeführt, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
3. Bargeld: Wer bei der Einreise in die EU oder beim Verlassen der EU mindestens 10.000 Euro in bar mit sich führt, muss diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.
