Für das Jahr 2023 plant die EU eine neue Führerscheinrichtlinie. Die möglichen Änderungen der Richtlinie würden aber nicht für alle gelten. Im Ländervergleich variieren die Kosten für den Führerschein deutlich. Allein innerhalb Deutschlands liegen sie zwischen 2.600 und 3.500 Euro. In Belgien und Frankreich hingegen kann man seine Fahrerlaubnis für ca. 1.800 Euro erhalten, in Polen und Tschechien sogar für nur 600 bis 900 Euro.
Doch nur wenn man seinen ordentlichen Wohnsitz im EU-Ausland hat, darf man als deutscher Staatsbürger dort seinen Führerschein machen. Den hat man erreicht, wenn man mindestens 185 Tage im Jahr an diesem Ort wohnt. Nur für Studenten gilt eine Ausnahme. Sie dürfen, wenn sie mindestens sechs Monate in einem anderen Land studieren, dort den Führerschein machen, auch ohne den ordentlichen Wohnsitz zu verlegen.
Fortan sollen die Prüfungen in dem EU-Land abgelegt werden können, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt. Jedoch nur, sofern es am ordentlichen Wohnsitz in eigener Amtssprache nicht möglich ist. Die 185-Tage-Regelung gilt weiterhin. Die Richtlinie legt den Begriff des ordentlichen Wohnsitzes als den Ort fest, an dem sich ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen aufhält.
